AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingdienstleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Friesland Camping Schortens GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes. 

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung 

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden. 

2. Buchung / Preise 

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert. Ausnahme bildet die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. 

In Auftragsbestätigungen ausgewiesene Platznummern dienen der internen Nummerierung und sind verbindlich. 

Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich. 

2.a. Anreise

Eine verfrühte Anreise vor 12:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich. Bei einer Spätanreise nach 18 Uhr wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Nach 22:00 Uhr ist eine Anreise nicht mehr möglich.

2.b. Abreise

Bei verspäteter Abreise nach 11:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Bei Abreise nach 14:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet. 

3. Kurabgabe 

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die jeweilige Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.  

4. Vertragsänderungen 

Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. 

5. Allgemeine Nutzungspflicht 

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl (4) auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen am Mietobjekt ist nicht gestattet. 

6. Anzahlung / Zahlung 

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 20% der Auftragssumme binnen sechs Tagen zu überweisen.  

Der verbleibende Restbetrag ist bei Anreise zu begleichen.

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert. 

Stellplätze sowie Chalets, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. 

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. 

7. Rücktritt durch den Campinggast 

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu: 

- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 

35,00 € Stornogebühr 

- Rücktritt ab 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 

20% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises 

- Rücktritt ab 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 

100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises 

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. 

8. Nichterscheinen/Verspätete Anreise 

Im Falle einer Anreise nach 18:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (mail@friesland-camping.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/die Mietunterkunft am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). 

Mietunterkünfte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. 

9. An- und Abreise 

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Bei verfrühter Anreise (bei Verfügbarkeit des Objektes bis 12:00 Uhr) bzw. verspäteter Abreise (ab 10:00 Uhr) wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben (Punkt 2). 

Bei verspäteter Abreise nach 14:00 Uhr wird daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet. 

Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden. Bei einer Spätanreise nach 18 Uhr wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Nach 22:00 Uhr ist eine Anreise nicht mehr möglich.

10. Platzordnung 

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. 

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. 

11. Besucher 

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. 

12. Mängel / Reklamation 

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

13. Öffnungszeiten  

In der Nebensaison gelten für die Rezeption, die Shops, die Sanitärgebäude, die Restaurants usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet.

14. Mediadaten / Datenschutz 

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. 

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingpark Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. 

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft. 

15. Hunde / Haustiere 

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden (außer Hundebad) und bei der Animation sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten. 

16. Haftung 

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. 

17. Irrtümer 

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. 

18. Aufrechnung 

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

19. Gerichtsstand 

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend. 

Friesland Camping Schortens GmbH, Am Schwimmbad 2, 26419 Schortens

20. Informationen zu COVID 19 

Sollte eine Anreise im Rahmen einer Covid-19 Infektion nicht möglich sein, gelten weiterhin die AGB, insbesondere §7 Rücktritt durch den Campinggast. Wir empfehlen hier ausdrücklich das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung.

Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln. 

Stand 07.09.2020